This shows you the differences between two versions of the page.
Both sides previous revision Previous revision Next revision | Previous revision Next revision Both sides next revision | ||
lehrende [2019/01/21 15:11] grub_ale [Bachelor Physik] |
lehrende [2019/06/14 10:50] grub_ale |
||
---|---|---|---|
Line 13: | Line 13: | ||
[[Digitale Lehre]] | [[Digitale Lehre]] | ||
- | ===== Stundenpläne ===== | + | [[Stundenpläne]] |
- | ==== Bachelor Physik ==== | + | [[Lehrplanung]] |
- | + | ||
- | Studienjahr 2017/18: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wWVOtcTueLDM3hWQoXZ47a1DRvM-lYLPjkYP3x5SoI0/edit?usp=sharing|hier]] | + | |
- | + | ||
- | Studienjahr 2018/19: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1E5rW16Z0zfSHq7qD3EZdyc5TR9yPfTtb9vyfcUaNEjI/edit?usp=sharing|hier]] | + | |
- | + | ||
- | + | ||
- | ==== Master Technical Physics ==== | + | |
- | + | ||
- | Hier sind die aktuellen Versionen der Stundenpläne für 2018/19 und 2019/20 zum Nachlesen. Darin enthalten sind alle Pflichtlehrveranstaltungen, sowie die Pflichtfächer aus den Modulen. | + | |
- | + | ||
- | Studienjahr 2018/19: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1dqJvvHQBIbP9prRJBRbARMyHRd3PuWqnKQza8dZNU_g/edit?usp=sharing|hier]] | + | |
- | + | ||
- | Studienjahr 2019/20: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1eIEu8KgCOzVTeqc-twv1PIoeysIxSphWIq26kYV5Exg/edit?usp=sharing|hier]] | + | |
+ | [[Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten]] | ||
===== Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten ===== | ===== Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten ===== | ||
Line 35: | Line 23: | ||
==== Bachelorarbeiten ==== | ==== Bachelorarbeiten ==== | ||
- | Die Betreuung von Bachelorarbeiten dürfen von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. | + | Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. |
==== Master- und Diplomarbeiten ==== | ==== Master- und Diplomarbeiten ==== | ||
- | Berechtigt zur Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\ | + | Berechtigt zur **eigenverantwortlichen** Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\ |
- | Darüberhinaus dürfen auch geeignete wissenschaftliche Mitarbiter aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten nach Verleihung des Doktorgrades, im Fach ihrer Dissertation oder aktuellen Vorschungsgebietes, betreuen.\\ | + | Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.\\ |
\\ | \\ | ||
Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | ||
Line 46: | Line 34: | ||
==== Dissertationen ==== | ==== Dissertationen ==== | ||
- | Die Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitierungsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem **Ende der zu betreuenden Dissertation** abgeschlossen ist.\\ | + | Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitationsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem **Ende der zu betreuenden Dissertation** abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Betreuung einer anderen habilitierten Person. Nach Erreichen der Lehrbefugnis kann unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel - erfolgen.\\ |
\\ | \\ | ||
Wiederum dürfen unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | Wiederum dürfen unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | ||
+ | |||
+ | ==== Mitbetreuung ==== | ||
+ | |||
+ | Personen, die Abschlussarbeiten nicht eigenverantwortlich betreuen dürfen, können als Mitbetreuer/in (Co-Supervisor) tätig sein. Dies ist auch in der Abschlussarbeit entsprechend zu vermerken. Die Verantwortung, dass die Arbeit den Richtlinien entspricht und keine Plagiate enthält, liegt ausschließlich beim Hauptbetreuer.\\ | ||
+ | \\ | ||
+ | Wenn der Mitbetreuer / die Mitbetreuerin vor Fertigstellung der Arbeit die entsprechende Voraussetzungen für die eigenständige Betreuung erfüllt, kann - unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel erflogen.\\ | ||