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betreuung_von_wissenschaftlichen_arbeiten [2019/06/14 10:51] (current) grub_ale created |
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+ | ===== Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten ===== | ||
+ | ==== Bachelorarbeiten ==== | ||
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+ | Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. | ||
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+ | ==== Master- und Diplomarbeiten ==== | ||
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+ | Berechtigt zur **eigenverantwortlichen** Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\ | ||
+ | Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.\\ | ||
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+ | Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | ||
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+ | ==== Dissertationen ==== | ||
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+ | Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitationsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem **Ende der zu betreuenden Dissertation** abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Betreuung einer anderen habilitierten Person. Nach Erreichen der Lehrbefugnis kann unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel - erfolgen.\\ | ||
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+ | Wiederum dürfen unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. | ||
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+ | ==== Mitbetreuung ==== | ||
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+ | Personen, die Abschlussarbeiten nicht eigenverantwortlich betreuen dürfen, können als Mitbetreuer/in (Co-Supervisor) tätig sein. Dies ist auch in der Abschlussarbeit entsprechend zu vermerken. Die Verantwortung, dass die Arbeit den Richtlinien entspricht und keine Plagiate enthält, liegt ausschließlich beim Hauptbetreuer.\\ | ||
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+ | Wenn der Mitbetreuer / die Mitbetreuerin vor Fertigstellung der Arbeit die entsprechende Voraussetzungen für die eigenständige Betreuung erfüllt, kann - unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel erflogen.\\ |