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Table of Contents
Lehrende
Ein gutes Nachschlagewerk zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Lehre ist das Booklet: Lehre an der TU Graz.
Es umfasst folgende Gebiete:
- ORGANISATIONSSTRUKTUR IM BEREICH LEHRE UND RECHTSGRUNDLAGEN
- LEHRVERANSTALTUNGEN PLANEN UND DURCHFÜHREN
- PRÜFEN UND BEURTEILEN
- BETREUEN VON (WISSENSCHAFTLICHEN) ARBEITEN
- INFORMATIONEN UND SERVICES
Weiterführende Informationen sind im TU4U im Bereich Handbuch für die Lehre und für alle anderen Themen, die Sie als Bediensteter der TU Graz interessieren könnten, im Bereich TU4U Bedienstete zu finden.
Stundenpläne
Bachelor Physik
Hier ist die aktuelle Version des Bachelorstundenplans zum Nachlesen.
Master Technical Physics
Hier sind die aktuellen Versionen der Stundenpläne für 2018/19 und 2019/20 zum Nachlesen. Darin enthalten sind alle Pflichtlehrveranstaltungen, sowie die Pflichtfächer aus den Modulen.
Studienjahr 2018/19: hier
Studienjahr 2019/20: hier
Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten
Bachelorarbeiten
Die Betreuung von Bachelorarbeiten dürfen von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich zumindest im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind.
Master- und Diplomarbeiten
Berechtigt zur Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen.
Darüberhinaus dürfen auch geeignete wissenschaftliche Mitarbiter aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten nach Verleihung des Doktorgrades, im Fach ihrer Dissertation oder aktuellen Vorschungsgebietes, betreuen.
Unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.
Dissertationen
Die Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitierungsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem Ende der zu betreuenden Dissertation abgeschlossen ist.
Wiederum dürfen unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.