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Ein gutes Nachschlagewerk zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Lehre ist das Booklet: Lehre an der TU Graz.
Es umfasst folgende Gebiete:
Weiterführende Informationen sind im TU4U im Bereich Handbuch für die Lehre und für alle anderen Themen, die Sie als Bediensteter der TU Graz interessieren könnten, im Bereich TU4U Bedienstete zu finden.
Hier sind die aktuellen Versionen der Stundenpläne für 2018/19 und 2019/20 zum Nachlesen. Darin enthalten sind alle Pflichtlehrveranstaltungen, sowie die Pflichtfächer aus den Modulen.
Studienjahr 2018/19: hier
Studienjahr 2019/20: hier
Die eigenverantwortliche Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich zumindest im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind.
Berechtigt zur eigenverantwortlichen Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen.
Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.
Unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.
Die Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitierungsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem Ende der zu betreuenden Dissertation abgeschlossen ist.
Wiederum dürfen unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.