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Table of Contents
Lehrende
Ein gutes Nachschlagewerk zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Lehre ist das Booklet: Lehre an der TU Graz.
Es umfasst folgende Gebiete:
- ORGANISATIONSSTRUKTUR IM BEREICH LEHRE UND RECHTSGRUNDLAGEN
- LEHRVERANSTALTUNGEN PLANEN UND DURCHFÜHREN
- PRÜFEN UND BEURTEILEN
- BETREUEN VON (WISSENSCHAFTLICHEN) ARBEITEN
- INFORMATIONEN UND SERVICES
Weiterführende Informationen sind im TU4U im Bereich Handbuch für die Lehre und für alle anderen Themen, die Sie als Bediensteter der TU Graz interessieren könnten, im Bereich TU4U Bedienstete zu finden.
Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten
Bachelorarbeiten
Die eigenverantwortliche Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich zumindest im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind.
Master- und Diplomarbeiten
Berechtigt zur eigenverantwortlichen Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen.
Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.
Unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.
Dissertationen
Die eigenverantwortliche Betreuung von Dissertationen darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, wenn die betreuende Person entweder das Habilitationsverfahren bereits abgeschlossen hat oder das Verfahren noch vor dem Ende der zu betreuenden Dissertation abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Betreuung einer anderen habilitierten Person. Nach Erreichen der Lehrbefugnis kann unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel - erfolgen.
Wiederum dürfen unter Absprache und Genehmigung durch den Studiendekan, Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.
Mitbetreuung
Personen, die Abschlussarbeiten nicht eigenverantwortlich betreuen dürfen, können als Mitbetreuer/in (Co-Supervisor) tätig sein. Dies ist auch in der Abschlussarbeit entsprechend zu vermerken. Die Verantwortung, dass die Arbeit den Richtlinien entspricht und keine Plagiate enthält, liegt ausschließlich beim Hauptbetreuer.
Wenn der Mitbetreuer / die Mitbetreuerin vor Fertigstellung der Arbeit die entsprechende Voraussetzungen für die eigenständige Betreuung erfüllt, kann - unter Einbeziehung des Studiendekans - ein Betreuerwechsel erflogen.