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lehrende [2019/01/21 14:09] – [Bachelor Physik] grub_alelehrende [2019/02/25 09:32] – [Master- und Diplomarbeiten] grub_ale
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 ==== Bachelor Physik ==== ==== Bachelor Physik ====
  
-Studienjahr 2017/18: hier+Studienjahr 2017/18: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wWVOtcTueLDM3hWQoXZ47a1DRvM-lYLPjkYP3x5SoI0/edit?usp=sharing|hier]]
  
-Studienjahr 2018/19: hier+Studienjahr 2018/19: [[https://docs.google.com/spreadsheets/d/1E5rW16Z0zfSHq7qD3EZdyc5TR9yPfTtb9vyfcUaNEjI/edit?usp=sharing|hier]]
  
  
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 ==== Bachelorarbeiten ==== ==== Bachelorarbeiten ====
  
-Die Betreuung von Bachelorarbeiten dürfen von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. +Die **eigenverantwortliche** Betreuung von Bachelorarbeiten darf von Angehörigen der TU Graz durchgeführt werden, welche sich **zumindest** im Doktoratstudium befinden und mit selbstständiger Lehre beauftragt sind. 
  
 ==== Master- und Diplomarbeiten ==== ==== Master- und Diplomarbeiten ====
  
-Berechtigt zur Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\ +Berechtigt zur **eigenverantwortlichen** Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sind Angehörige der TU Graz, welche eine Lehrbefugnis an der TU Graz besitzen. Diese dürfen im Fach ihrer Lehrbefugnis Master und Diplomarbeiten betreuen. \\ 
-Darüberhinaus dürfen auch geeignete wissenschaftliche Mitarbiter aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten nach Verleihung des Doktorgrades, im Fach ihrer Dissertation oder aktuellen Vorschungsgebietes, betreuen.\\+Bei Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb (Personen mit Laufbahnstellen), Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes betreuen.\\
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 Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden.  Unter **Absprache und Genehmigung** durch den Studiendekan, dürfen auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer **anerkannten** inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung herangezogen werden. 
lehrende.txt · Last modified: 2021/02/08 08:03 by kogler_e